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Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastromusik

Präambel
Gastromusik ist eine gemeinschaftliche Entwicklung der EBH Radio Software GmbH und Tiscali. Tiscali hat eine technische Infrastruktur aufgebaut, die die Auslieferung der Gastromusik an die Endkunden ermöglicht. Die Inhalte stellt hierbei die EBH Radio Software GmbH zur Verfügung. Zielgruppe der Gastromusik sind Gastronomiebetriebe (z.B. Hotels, Kneipen, Restaurants), die in ihren Räumlichkeiten spezielle Musik als Hintergrundbeschallung bereitstellen wollen. Diese Gastronomiebetriebe können sich als Nutzer der Gastromusik registrieren, um Zugang zu Gastromusik zu erhalten. Gastromusik liefert den registrierten Nutzern spezielle Radioprogramme (z.B. Jazz, Klassik) in Form von LiveStreams rund um die Uhr über das Internet, die diese zur Ausstrahlung in ihren Räumlichkeiten nutzen können.

§ 1 Vertragsparteien
Vertragspartner des Kunden sind:
1. EBH Radio Software GmbH
Haferwende 27
28357 Bremen
(nachfolgend „EBH“ genannt)

2. Tiscali Business GmbH
RobertBoschStraße 32
63303 Dreieich
(nachfolgend „Tiscali“ genannt)

(nachfolgend gemeinsam auch „Kundenvertragspartner“ genannt)
Kunden und Kundenvertragspartner werden nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt.

§ 2 Vertragsgrundlagen
Der Vertrag über die Nutzung von Gastromusik setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen, die einander ergänzen und in folgender Rangfolge gelten:
1. Leistungsbeschreibung
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastromusik („AGB“)

§ 3 Vertragsgegenstand
Mit Abschluß dieses Vertrages erwirbt der Nutzer das Recht, Zugang zu Gastromusik zu erhalten und das Musikangebot von Gastromusik im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

§ 4 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

§ 5 Testaccount und Vertragsschluß
5.1 Das Produkt ist für Geschäftskunden konzipiert. Kunden, die sich als Nutzer von
Gastromusik registrieren lassen möchten, müssen daher Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Sollte sich nach der Registrierung oder nach Vertragsschluß herausstellen, daß der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, so ist jeder Kundenvertragspartner berechtigt, den Zugang des Kunden von Gastromusik zu sperren und den Vertrag mit diesem Kunden fristlos zu kündigen.
5.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, sich online zunächst als Testkunde zu registrieren. Die Registrierung ist unverbindlich. Der Kunde füllt für die Registrierung als Testkunde ein OnlineAnmeldeformular aus, das er an die EBH versendet. Hierbei hat der Kunde die Möglichkeit, direkt seine LogInDaten zu bestimmen. Nach Eingang der OnlineAnmeldung bei der EBH übersendet die EBH dem Kunden einen Bestätigungslink zu seiner Anmeldung. Mit Aktivierung des BestätigungsLinks durch den Kunden wird der Testaccount zur Nutzung für den Kunden freigeschaltet. Ab der Freischaltung hat der Kunde kostenlosen Zugriff auf zehn LiveChannels von Gastromusik, bis er einen Nutzungsvertrag gem. Ziffer 5.3 abschließt, maximal jedoch für die Dauer von zwei Wochen. Sobald der Kunde einen Nutzungsvertrag gem. Ziffer 5.3 abgeschlossen hat, endet die Testphase und die Nutzung des Accounts ist ab diesem Zeitpunkt vergütungspflichtig. Falls der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab der Freischaltung des Testaccounts einen Nutzungsvertrag gem. Ziffer 5.3 abschließt, wird der Account deaktiviert und ggf. gelöscht.
5.3 Der Vertrag kommt wie folgt zustande:
Der Kunde füllt im Internet unter www.Gastromusik.de ein OnlineAnmeldeformular aus und spezifiziert darin die Leistungen, die er beziehen möchte (z.B. Halbjahresabo oder Ganzjahresabo). Hierbei hat der Kunde die Möglichkeit, direkt seine LogInDaten zu bestimmen, sofern er sich nicht vorab bereits als Testkunde registriert hat. In diesem Fall bleiben seine LogInDaten, die er als Testkunde gewählt hat. Sofern der Kunde bereits über einen Testaccount verfügt, kann er diesen über die hierfür vorgesehene OnlineFunktion in einen vergütungspflichtigen AboAccount umwandeln. Nach Eingang der OnlineAnmeldung bei der EBH übersendet die EBH dem Kunden eine Eingangsbestätigung seiner Anmeldung per Mail und einen Bestätigungslink zu seiner Anmeldung. Mit Aktivierung des BestätigungsLinks tritt der Vertrag zwischen dem Kunden und den Kundenvertragspartnern in Kraft, und der GastromusikAboAccount wird zur Nutzung für den Kunden freigeschaltet.

§ 6 Umfang der Nutzungsberechtigung
6.1 Der Nutzer ist nur berechtigt, für die Dauer dieses Vertrages die über Gastromusik von Tiscali jeweils aktuell zur Verfügung gestellten LiveStreams bzw. per LiveStream zur Verfügung gestellten Musikwerke in seinem Gastronomiebetrieb für das dort verkehrende Publikum im Moment ihrer Verfügbarkeit auszustrahlen. Jegliche sonstige Nutzung ist untersagt. Er ist insbesondere nicht befugt, die LiveStreams zu speichern, um sie zu einem anderen Zeitpunkt auszusenden. Er ist insbesondere weiterhin nicht berechtigt, die LiveStreams außerhalb seines Gastronomiebetriebs auszustrahlen noch diese in irgendeiner Weise kommerziell zu nutzen, d.h. gegen ein Entgelt einem Publikum zugänglich zu machen oder LiveStreams auf Veranstaltungen auszustrahlen, für die vom Publikum ein Eintrittsgeld erhoben wird 6.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses Dienstes zu ermöglichen. Der Nutzer haftet den Kundenvertragspartnern für jede Nutzung des Dienstes durch Dritte, es sei denn diese Nutzung hat nachweislich einer der Kundenvertragspartner zu vertreten.
6.3 Der Nutzer erwirbt, mit Ausnahme des Nutzungsrechts gem. § 6.1, keinerlei Rechte an den zur Verfügung gestellten LiveStreams bzw. an den per LiveStream zur Verfügung gestellten Musikwerken.

§ 7 Entgelt und Zahlungsbedingungen
7.1 Da die vom Kunden zu vergütende Leistung aus diesem Vertrag von Tiscali erbracht wird, erhebt Tiscali hierfür vom Kunden eine Vergütung, deren Höhe sich aus der jeweils aktuellen gültigen Preisliste ergibt. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. von derzeit 16 %. Die Rechnungsstellung erfolgt dementsprechend durch Tiscali. Die EBH hat aus diesem Vertrag keinen Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Kunden.

7.2 Die Zahlung für einen Abrechnungszeitraum ist im voraus zu leisten. Der Nutzer erhält zu Beginn eines Abrechnungszeitraums eine Rechnung, die mit Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig wird.

7.3 Sollte der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug geraten, ist Tiscali berechtigt, die Leistung an den Kunden nach einmaliger Mahnung bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend einzustellen. Für Dauer der Leistungseinstellung werden keine Gebühren erhoben.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1. Der Vertrag tritt mit Aktivierung des Bestätigungslinks durch den Kunden in Kraft und läuft für die vom Kunden im OnlineAnmeldeformular festgelegte Dauer. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um dieselbe Dauer, wenn nicht eine der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit diesen Vertrag kündigt.

8.2 Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Kundenvertragsparteien liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung um mehr als zwei Monate in Verzug gerät oder gegen eine sonstige Vertragspflicht verstößt und trotz einer entsprechenden Aufforderung durch einen der Kundenvertragspartner sein vertragswidriges Verhalten nicht unverzüglich einstellt bzw. die Folgen seines vertragswidrigen Verhaltens nicht unverzüglich beseitigt.

8.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.4 Eine Kündigung des Kunden gegenüber einem der Kundenvertragspartner wirkt auch gegenüber dem anderen Kundenvertragspartner.

§ 9 Gewährleistung und Haftung
Für etwaige Gewährleistungs und Haftungsansprüche des Kunden haften die Kundenvertragspartner zur Erhöhung der Sicherheit des Kunden als Gesamtschuldner nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

9.1. Tiscali bedient sich bei der Erbringung seiner Leistung einer Software, die keiner der Kundenvertragspartner hergestellt hat, sowie InternetZugängen, die keiner der Kundenvertragspartner betreibt noch bereitstellt. Die Kundenvertragspartner weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, daß Mängel und Fehlfunktionen der Software bzw. der InternetZugänge nicht 100%ig ausgeschlossen werden können. Die Kundenvertragspartner können daher nicht gewährleisten, daß die Auslieferung der Radiostreams stets einwandfrei funktioniert.

9.2 Für Schäden, die ein Kundenvertragspartner verursacht hat, haftet der Kundenvertragspartner wie folgt:
9.2.1 Für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftet der Kundenvertragspartner unbeschränkt.
9.2.2 Für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftet der Kundenvertragspartner nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung der Kundenvertragspartner beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9.2.3 Die in Ziffer 9.2.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei der übernahme einer Garantie durch einen der Vertragskundenpartner für die Beschaffenheit ihrer Leistungen oder für schuldhaft verursachte Körperschäden.

§ 10 Haftung und besondere Pflichten des Kunden
10.1 Der Kunde haftet für von ihm zu vertretende Verletzungen von Rechten Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Der Kunde ist verpflichtet, die Kundenvertragspartner von begründeten, aufgrund einer Pflichtverletzung des Nutzers erhobenen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegenüber einem der Kundenvertragspartner geltend machen, sofern der Nutzer nicht nachweist, daß er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Benutzerdaten (Benutzernamen und Einwahlkennwort) streng geheimzuhalten und insbesondere nicht Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat sämtliche Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß Dritte seinen Zugang zu Gastromusik nutzen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Nutzung durch einen der Kundenvertragspartner zu vertreten ist.

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine über das Digital Rights Mangament erworbenen Lizenzen regelmäßig durch ein BackUp zu sichern. DRMLizenzen, wegen eines nicht durchgeführten BackUps, verloren gehen, werden durch die Kundenvertragspartner nicht ersetzt.

§ 11 Rollen der Kundenvertragsparteien
11.1 Die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden, einschließlich der Zurverfügungstellung von Inhalten, die die EBH bereitstellt, obliegt Tiscali, da die gesamte erforderliche technische Infrastruktur von Tiscali aufgebaut, verwaltet und bedient wird und insbesondere die Streamauslieferung allein durch Tiscali erfolgt. Die Vertragsanbahnung erfolgt jedoch gem. vertraglicher Vereinbarung zwischen den Kundenvertragspartnern über die EBH. Die EBH steht außerdem als Ansprechpartner für den Kunden zur Verfügung und leitet dessen Registrierungsdaten, Probleme etc. an Tiscali weiter.

11.2 EBH ist für die Dauer dieses Vertrages jedoch Ansprechpartner des Kunden, für alle Fragen und Probleme im Zusammenhang mit diesem Vertrag und leitet diesbezügliche Kundenanfragen an Tiscali weiter. Für die Problembehebung ist Tiscali verantwortlich. Darüber hinaus ist EBH für sämtliche Willenserklärungen des Kunden betreffend diesen Vertrag (z.B. Vertragsangebote, Kündigungen) auch für Tiscali empfangsberechtigt. Aus Gründen einer effektiven Vertragsabwicklung hat der Kunde seine Willenserklärungen gegenüber der EBH abzugeben, der gem. ihrer vertraglichen Absprache mit Tiscali die Vertragsverwaltung obliegt. Sollte es im Einzelfall erforderlich sein, so kann der Kunde eine Willenserklärung auch gegenüber Tiscali abgeben. Tiscali ist ebenfalls – auch für EBH – empfangsberechtigt. Beide Vertragskundenpartner sind darüber hinaus berechtigt, Willenserklärungen betreffend den Vertrag mit Wirkung für den jeweils anderen Vertragskundenpartner gegenüber dem Kunden abzugeben.

§ 12 Sonstiges
12.1 Dieser Vertrag wird gem. § 5 online abgeschlossen und bedarf daher zu seiner Wirksamkeit nicht der Schriftform. Dies gilt jedoch nicht für änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

12.2 Die übertragung sämtlicher oder einzelner Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag auf einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kundenvertragspartner.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UNKaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.

12.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine etwaige Vertragslücke.
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